AGBs Aipermon GmbH & Co KG – Aktivitätslösungen
Zur Verwendung im Geschäftsverkehr gegenüber Unternehmern.

 

§1 Allgemeines

1.1 Die nachfolgenden Bedingungen haben Gültigkeit für alle unsere Angebote, Verkäufe, Lieferungen und Leistungen für AiperMotion und Coaching Programme, AiperSunny und web-e Programme und werden Inhalt des Vertrages. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. Sie gelten nicht, wenn unser Vertragspartner ein Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist.

1.2 Es gelten ausschließlich die vorliegenden Allgemeinen Verkaufs-, Zahlungs- und Lieferbedingungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers gelten nur insoweit, als diesen von unserer Seite ausdrücklich schriftlich zugestimmt wird.

 

§2 Angebote und Aufträge

2.1 Unsere Angebote sind grundsätzlich frei bleibend, sofern sie nicht in schriftlicher Form als verbindlich bezeichnet sind. Die Annahme von Bestellungen wird für uns erst verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt oder durch Lieferung der Ware erteilt wurde. Maßgebend für den Vertragsinhalt ist ausschließlich unsere schriftliche Auftragsbestätigung.

2.2 An technischen Zeichnungen, Maßangaben, Abbildungen, Beschreibungen sowie anderen Unterlagen, die zu unseren unverbindlichen Angeboten gehören, behalten wir uns sämtliche Eigentums- und Urheberrechte vor. Die Unterlagen dürfen nur mit unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung Dritten zugänglich gemacht werden.

2.3 Die in den in Ziffer 2.2 genannten Unterlagen enthaltenen Informationen und Angaben sind unverbindlich und werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn dies von uns ausdrücklich in schriftlicher Form bestätigt wird.

 

§3 Preise

3.1 Unsere Preise sind in EURO angegeben und gelten "ab Werk" sofern keine abweichende Vereinbarung mit dem Käufer getroffen wurde. Die Versandkosten sind nicht in dem Preis enthalten.

3.2 Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist in unseren Preisen nicht eingeschlossen und wird in der am Tag der Rechnungsstellung gesetzlich geltenden Höhe in der Rechnung gesondert ausgewiesen.

 

§4 Lieferzeit und Versand

4.1 Lieferfristen sind für uns nur verbindlich, wenn sie von uns ausdrücklich in schriftlicher Form als verbindlich bestätigt worden sind.

4.2 Falls wir eine ausdrücklich vereinbarte Frist nicht einhalten können oder aus sonstigen Gründen in Verzug geraten, hat uns der Käufer eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Die Nachfristsetzung hat schriftlich zu erfolgen. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

4.3 Wird uns die Leistung aufgrund höherer Gewalt oder aus anderen außergewöhnlichen und unverschuldeten Umständen ganz oder teilweise vorübergehend unmöglich oder erheblich erschwert, so verlängert sich die vereinbarte Lieferzeit um die Dauer des Leistungshindernisses. Gleiches gilt für eine gesetzliche oder vom Käufer gesetzte Frist für die Leistungserbringung, insbesondere für Fälle der Nachbesserung nach Ziffer 6.3.

4.4 Vor Ablauf der gemäß Absatz 3 verlängerten Lieferzeit bzw. Leistungsfrist ist der Käufer weder zum Rücktritt noch zum Schadensersatz berechtigt. Dauert das Leistungshindernis länger als 12 Wochen an, sind sowohl der Käufer als auch wir zum Rücktritt berechtigt, soweit der Vertrag noch nicht durchgeführt ist. Ist der Käufer vertraglich oder geetzlich (z.B. wegen Interessewegfall) ohne Nachfristsetzung zum Rücktritt berechtigt, so bleibt dieses Recht unberührt.

4.5 Im Falle des Lieferverzugs haften wir nur bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Schadensverursachung. Unsere Haftung ist in den Fällen grober Fahrlässigkeit auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit richtet sich unsere Haftung nach den gesetzlichen Vorschriften.

4.6 Der Versand erfolgt auf Rechnung des Käufers. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht mit der Verladung der Ware auf ihn über, auch wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist und/oder der Versand mit unseren eigenen Fahrzeugen erfolgt. Der Abschluss einer Transportversicherung erfolgt durch uns nur auf ausdrücklichen schriftlichen Wunsch und auf Kosten des Käufers.

4.7 Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, sind wir zu Teillieferungen in zumutbarem Umfang berechtigt, die einzeln berechnet werden.

 

§5 Zahlung

5.1 Der vereinbarte Kaufpreis wird in vollem Umfang und ohne jeden Abzug mit Lieferung der bestellten Ware zur Zahlung fällig.

5.2 Der Käufer kommt ohne weitere Erklärungen von unserer Seite mit Ablauf von 30 Tagen ab Fälligkeit und Zugang der Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufstellung in Verzug, soweit er nicht bezahlt hat. Für den fristgemäßen Zahlungsausgleich ist allein der Eingang der Zahlung auf unserem Konto maßgebend.

5.3 Gerät der Käufer mit einer Zahlung in Verzug, werden seine sämtlichen Zahlungsverpflichtungen aus der Geschäftsverbindung mit uns sofort fällig. In diesem Fall sind wir berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen in gesetzlich festgelegter Höhe zu verlangen. Der Nachweis eines höheren Schadens bleibt vorbehalten.

5.4 Der Käufer ist zur Aufrechnung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, von uns anerkannt wurden oder unstreitig sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Käufer nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Kaufvertrag beruht.

 

§6 Gewährleistung/Haftung

6.1 Der Käufer hat die empfangene Ware unverzüglich auf Vollständigkeit, Transportschäden, Mängel, Beschaffenheit und deren Eigenschaften zu untersuchen. Offensichtliche Mängel sind uns von dem Käufer unverzüglich, spätestens innerhalb von zwei Wochen ab Ablieferung der Ware, in schriftlicher Form anzuzeigen. Dasselbe gilt bei Mehr- oder Minderlieferungen und bei Lieferungen von anderen als den geschuldeten Sachen (Falschlieferung). Erfüllt der Käufer die ihm obliegende Untersuchungs- und Rügepflicht nicht oder nicht rechtzeitig, so sind sämtliche Ansprüche aus der mangelhaften Lieferung bzw. Mehr-, Minder- oder Falschlieferung ausgeschlossen, sofern uns nicht Arglist vorzuwerfen ist oder ein versteckter Sachmangel vorliegt.

6.2 Ist die von uns gelieferte Ware mangelhaft, stehen dem Käufer die gesetzlichen Rechte nach Maßgabe der nachfolgenden Vorschriften zu. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit oder bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit.

6.3 Das Verlangen des Käufers auf Nacherfüllung hat schriftlich zu erfolgen. Die Nacherfüllung kann nach unserer Wahl durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder Lieferung einer neuen Ware erfolgen. Der Käufer hat uns für die Nacherfüllung eine Frist von mindestens zwei Wochen einzuräumen. Eine Nachbesserung gilt mit dem zweiten vergeblichen Versuch als fehlgeschlagen. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären. Vor endgültigem Fehlschlagen der Nachbesserung sind Minderung und Rücktritt ausgeschlossen. Unbeschadet weitergehender Ansprüche unsererseits hat der Käufer im Falle einer unberechtigten Mängelrüge unsere Aufwendungen zur Prüfung und – soweit verlangt – zur Beseitigung des Mangels zu ersetzen.

6.4 Schadensersatzansprüche zu den nachfolgenden Bedingungen wegen des Mangels kann der Käufer erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder die Nacherfüllung von uns verweigert wird. Das Recht des Käufers zur Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen zu den nachfolgenden Bedingungen bleibt davon unberührt.

6.5 Für vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen sowie für Schäden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haften wir nach den gesetzlichen Vorschriften. Im Übrigen haften wir nur nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, im Falle des arglistigen Verschweigens von Mängeln oder wenn die verletzte Vertragspflicht für das Erreichen des Vertragszwecks erkennbar von wesentlicher Bedeutung ist. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist begrenzt bis zur Höhe des typischerweise vorhersehbaren Schadens.

6.6 Die Haftungsbeschränkungen nach Absatz 6.5 gelten über die Fälle der Mängelge-währleistung hinaus für alle Schadensersatzansprüche, unabhängig von deren Rechtsgrund, insbesondere auch für solche wegen Unmöglichkeit der Leistung oder aus unerlaubter Handlung. Sie gelten ferner auch zugunsten unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

6.7 Aipermon übernimmt keine Haftung für mögliche gesundheitliche Schäden, die aus der Teilnahme eines Programms unter Einbeziehung der Coaching Ordner oder web-e entstehen. Der Kunde muss die Programmteilnehmer nach möglichen Gesundheitsrisiken befragen. Der Kunde ist für die Bewegungs- und Trainingsvorgaben selbst verantwortlich und muss diese den körperlichen Voraussetzungen der Teilnehmer anpassen.

6.8 Die Verjährungsfrist für Ansprüche und Rechte wegen Mängeln beträgt ein Jahr und beginnt mit der Ablieferung der Ware beim Käufer. Fälle des Lieferregresses nach den §§ 478, 479 BGB bleiben hiervon unberührt. Die Frist nach Satz 1 des Absatzes 6.8 gilt für sonstige Schadensersatzansprüche gegen uns unabhängig von der Rechtsgrundlage auch, soweit die Ansprüche mit einem Mangel nicht in Zusammenhang stehen. Die Frist gilt jedoch nicht im Falle des Vorsatzes oder im Falle des arglistigen Verschweigens eines Mangels. Die Frist gilt für Schadensersatzansprüche zudem nicht bei einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung, in den Fällen einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz. Die Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche gilt auch für den Ersatz vergeblicher Aufwendungen.

6.9 Eine weitergehende Haftung als in den Ziffern 6.4 bis 6.8 vorgesehen, ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Ansprüche aus Verschulden bei Vertragsschluss und wegen leicht fahrlässiger Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten. Soweit unsere Schadensersatzhaftung ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch bezüglich der persönlichen Schadensersatzhaftung unserer gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten, Mitarbeiter sowie unserer Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen.

 

§7 Eigentumsvorbehalt

7.1 Wir behalten uns das Eigentum an der Ware vor (Vorbehaltsware), bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Kaufvertrag. Die gelieferten Waren gehen erst dann in das Eigentum des Käufers über, wenn dieser seine gesamten Verbindlichkeiten aus der Geschäftsverbindung einschließlich Nebenforderungen und Schadensersatzansprüchen und Einlösungen von Schecks und Wechseln erfüllt hat.

7.2 Für den Fall der Veräußerung der gelieferten Ware tritt der Käufer hiermit seinen Anspruch aus der Weiterveräußerung gegen seinen Abnehmer mit allen Nebenrechten sicherungshalber an uns ab, ohne dass es noch einer weiteren Erklärung bedarf. Die Abtretung gilt jedoch nur in Höhe des Betrages, der dem von uns in Rechnung gestellten Preis der gelieferten Ware entspricht.

7.3 Der Käufer hat uns von allen Zugriffen Dritter, insbesondere von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen sowie sonstigen Beeinträchtigungen seines Eigentums unverzüglich schriftlich zu unterrichten. Der Käufer hat uns alle Schäden und Kosten zu ersetzen, die durch einen Verstoß gegen diese Verpflichtung und durch erforderliche Maßnahmen zum Schutz gegen Zugriffe Dritter entstehen.

7.4 Kommt der Käufer seiner Zahlungsverpflichtung trotz einer Mahnung unsererseits nicht nach, so können wir die Herausgabe der noch in seinem Eigentum stehenden Vorbehaltsware ohne vorherige Fristsetzung verlangen. Die dabei anfallenden Transportkosten trägt der Käufer. In der Pfändung der Vorbehaltssache durch uns liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag, wenn dies von uns ausdrücklich erklärt wird. Wir sind nach Rückerhalt der Vorbehaltsware zu deren Verwertung befugt. Der Verwertungserlös wird mit unseren offenen Forderungen aufgerechnet.

 

§8 Datenverarbeitung

Der Käufer ist damit einverstanden, dass wir die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten über den Käufer unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes für die Erfüllung eigener Geschäftszwecke verarbeiten, übermitteln und insbesondere speichern.

 

§9 Salvatorische Klausel

Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Form und erfolgen ausschließlich durch die Geschäftsführung oder vom Verkäufer besonders bevollmächtigte Personen. Sollte eine Regelung dieser Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der Allgemeinen Verkaufs-, Liefer-, und Zahlungsbedingungen im Übrigen nicht.

 

§10 Gerichtsstand und anzuwendendes Recht

10.1 Für das Vertragsverhältnis zwischen dem Käufer und uns gilt, auch wenn der Käufer seinen Wohn- oder Geschäftssitz im Ausland hat, ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, mit Ausnahme seiner kollisionsrechtlichen Normen. Die Geltung des UN-Kaufrechts (CISG) wird ausgeschlossen.

10.2 Der Käufer ist nicht berechtigt, Ansprüche aus dem Kaufvertrag ohne unsere vorherige schriftliche Einwilligung abzutreten.

10.3 Ist der Käufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlichrechtliches Sondervermögen, so ist bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten alleiniger Gerichtsstand München. Wir sind jedoch auch berechtigt, den Käufer an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

 

Stand: 09.06.2011